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Organisation

MARUM Organigram DirektoriumFrauenbeauftragteOmbudsperson / Gute Wissenschaftliche PraxisZentrumsrat

Das MARUM ist eine organisatorische Grundeinheit der Universität Bremen. Es organisiert seine Arbeit über die Organe Mitgliederversammlung, Zentrumsrat, Direktorium und Direktorin/Direktor. Das MARUM verwaltet die zugewiesenen Mittel sowie die eingeworbenen Drittmittel selbstständig; die Mittelbewirtschaftung umfasst sämtliche Personal-, Sach- und Konsumtivmittel.

Mitglieder / Mitgliederversammlung

Mitglieder des MARUM sind die an ihm tätigen oder besonders zugeordneten Mitglieder der Universität Bremen und diesen Gleichgestellte. Die Mitgliederversammlung berät den Zentrumsrat und gibt diesem Empfehlungen über die Fragen der Organisation, der Bildung zentraler Infrastrukturen und der Aufgabenstellung des MARUM insbesondere über die langfristige Planung des Forschungsprogramms des MARUM. Sie wählt den Zentrumsrat.

 

Zentrumsrat

Der Zentrumsrat ist das zentrale Beschlussgremium des MARUM; insbesondere zählen zu seinen Aufgaben:

  • Planung des Forschungsprogramms
  • Entscheidungen in grundsätzlichen Personalangelegenheiten des MARUM,
  • Beschluss über die Grundsätze der Mittelbewirtschaftung des MARUM,
  • Planung strukturierter Ausbildungskonzepte für den wissenschaftlichen Nachwuchs,
  • Koordination der Aktivitäten des MARUM im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit,
  • Erstellung von Grundsätzen zur Qualitätssicherung im Rahmen der Aufgaben des MARUM

Zentrumsrat

 

Direktor:in und Direktorium

Die Direktorin oder der Direktor leitet das MARUM und vertritt die Belange des MARUM innerhalb und außerhalb der Universität Bremen. Die Direktorin oder der Direktor ist für die sachgerechte Mittelverteilung und für die Einhaltung des Gesamtbudgets des MARUM verantwortlich. Die Direktorin oder der Direktor leitet die Mitgliederversammlung und Zentrumsratssitzung; sie oder er bereitet deren Beratung vor und setzt Beschlüsse des Zentrumsrats und des Direktoriums um. Das Direktorium setzt sich zusammen aus der Direktorin oder dem Direktor als Vorsitzende oder Vorsitzendem und den zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Das Direktorium entscheidet in allen individuellen Personalangelegenheiten des MARUM und berät die Direktorin oder den Direktor in Angelegenheiten des Haushalts.

Direktorium

 

Dezentrale Frauenbeauftragte

Die dezentrale Frauenbeauftragte unterstützt die Organe des MARUM bei allen Maßnahmen zum Abbau von Nachteilen für Frauen in der Wissenschaft. Die dezentrale Frauenbeauftragte hat das Recht, an allen Sitzungen der Mitgliederversammlung, des Zentrumsrats sowie sämtlicher Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen.

Frauenbeauftragte

 

Ombudsperson

Die Ombudsperson dient als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und moderiert mögliche Konflikte im Rahmen von MARUM. Die Ombudsperson wird von der Rektorin oder dem Rektor der Universität Bremen aufgrund eines Vorschlages des MARUM ernannt.

Ombudsperson